
für Maklerleistungen der Trio Immobilien GbR
Trio Immobilien GbR, Weyerstr. 29–31, 50676 Köln (nachfolgend „Makler“), ist als Immobilienmakler tätig. Die erforderliche Erlaubnis nach § 34c GewO liegt bei der Stadt Köln vor.
Diese AGB gelten, soweit sie wirksam in den jeweiligen Maklervertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen im Maklervertrag, Exposé oder in sonstiger Textform gehen diesen AGB vor.
Diese AGB gelten für Maklerverträge und damit zusammenhängende Rechtsbeziehungen zwischen dem Makler und seinen Kunden. Kunden können insbesondere Eigentümer, Verkäufer, Kaufinteressenten oder sonstige Auftraggeber sein.
Ein Maklervertrag kommt nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen zustande. Für Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gilt die gesetzliche Textform nach § 656a BGB. Für andere Objektarten können besondere oder einzelvertraglich vereinbarte Formanforderungen gelten.
Die bloße Nutzung der kostenlosen Immobilienbewertung auf dieser Website begründet für sich allein keinen entgeltlichen Maklervertrag.
Die Parteien unterstützen sich durch die rechtzeitige Bereitstellung der für die Maklertätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen. Der Kunde soll den Makler über Umstände informieren, die für den Abschluss oder die Durchführung des Hauptvertrags wesentlich sind.
Ist dem Kunden die vom Makler nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, soll er den Makler hierüber unverzüglich, möglichst innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle informieren. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch, insbesondere die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit, bleiben unberührt.
Objekt- und Vertragsinformationen, die erkennbar ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt sind, dürfen ohne Zustimmung des Maklers nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Verletzt der Kunde schuldhaft diese Pflicht und entsteht dem Makler dadurch ein Schaden, gelten die gesetzlichen Schadensersatzregeln. Dem Kunden bleibt insbesondere der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Makler darf – soweit gesetzlich zulässig und unter Wahrung seiner vertraglichen Pflichten – für mehrere Beteiligte tätig sein. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gelten insbesondere die §§ 656b bis 656d BGB. Für die Vermittlung von Wohnraummietverträgen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Höhe, Schuldner und Fälligkeit der Maklerprovision ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, Inserat, Exposé oder einer sonstigen wirksamen Provisionsvereinbarung sowie den gesetzlichen Vorschriften. Ein Provisionsanspruch setzt grundsätzlich voraus, dass der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande kommt (§ 652 BGB).
Ist der Provisionsanspruch wirksam entstanden, wird er durch eine spätere einvernehmliche Aufhebung oder sonstige nachträgliche Änderung des Hauptvertrags grundsätzlich nicht allein dadurch beseitigt. Gesetzliche Ausnahmen sowie Fälle, in denen der Hauptvertrag von Anfang an unwirksam war oder der Provisionsanspruch aus anderen Gründen nicht entstanden ist, bleiben unberührt.
Objektangaben beruhen häufig auf Informationen des Eigentümers, Auftraggebers oder sonstiger Dritter. Der Makler prüft solche Angaben im Rahmen des Zumutbaren auf Plausibilität, übernimmt jedoch ohne ausdrückliche Zusicherung keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Die Haftung des Maklers ist bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Maklerverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt und ist auf dieser Website unter Widerruf abrufbar.
Von TRIO Immobilien erstellte Exposés, Texte, Fotografien, Grundrisse, Präsentationen und sonstige Unterlagen dürfen nur im Rahmen des mitgeteilten oder vereinbarten Zwecks genutzt werden. Gesetzliche Rechte Dritter bleiben unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Ein Gerichtsstand am Sitz des Maklers wird nur vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.